Nachfolgeplanung | M & A
In jedem Unternehmen – unabhängig von seiner Größe und seiner gesellschaftsrechtlichen Struktur – tritt bei gegebenem Anlass die Frage des dauerhaften Fortbestehens oder zumindest der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung auf. Dies kann sich darin äußern, dass ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft verkauft, verschmolzen oder auf die nachfolgende Generation übertragen werden soll. Aber auch bei einer Kapitalgesellschaft kann sich die Frage stellen, ob andere Gesellschaften, Betriebe oder Teilbetriebe erworben oder eigene Beteiligungen oder Teilbetriebe veräußert werden sollen.
Wesentlich bei allen Vorgängen ist ihre Bedeutung für das Unternehmen an sich und regelmäßig die erheblichen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen, die sich aus solchen Vorgängen ergeben können.
Die Tätigkeiten eines Wirtschaftsprüfers zielen in dieser Praxisgruppe insbesondere auf die Durchführung einer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Due Diligence ab. Hierdurch soll sichergestellt sein, dass in den vorhandenen Objekten keine steuerlichen Risiken versteckt sind bzw. dass der Erwerb auch im Hinblick auf die bisherigen Tätigkeiten des Erwerbers betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers ist hierbei die Unternehmensbewertung, also das Finden eines belastbaren Unternehmenswertes des Objekts zur Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises oder zur Prüfung möglicher steuerlicher Risiken.