Seitenbereiche

Public Sector

Der Public Sector wartet mit zahlreichen Spezialproblemen und Fragestellungen auf, die oft mit bereichsübergreifenden Konsequenzen verbunden sind. So kann das Handeln einer juristischen Person des öffentlichen Rechts nicht nur eine Überprüfung im Hinblick auf verwaltungsrechtliche Vorgaben bedingen, sondern auch Folgewirkungen im Vergaberecht oder im Steuerrecht haben. Daher ist die Beratung eines interdisziplinär arbeiteten Teams regelmäßig zur Vermeidung unbeabsichtigter Folgen zwingend notwendig.

Öffentlich-rechtliche Verfahren und Projekte sind in der Regel komplex und bedürfen einer maßgeschneiderten und hochspezialisierten Beratung. Die Beratungspraxis in öffentlich-rechtlich geprägten Fallkonstellationen erfordert umfassende Kenntnis einer Vielzahl von Rechtsgebieten.

Unsere erfahrenen und interdisziplinär aufgestellten Berater helfen Ihnen mit ihrem – u. a. durch besondere Qualifikationen nachgewiesenen – Fachwissen, rechtlich sichere und zugleich wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen.

Unser Beratungsangebot richtet sich dabei sowohl an die öffentliche Hand als auch an kleine, mittelständische und große Unternehmen. Selbstverständlich sind wir auch Ansprechpartner für Privatpersonen – egal ob als Einzelne oder auch als Zusammenschluss von Betroffenen.

Im Rahmen unserer Wirtschaftsprüfertätigkeit (gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfung, prüfungsnahe Beratung) prüfen wir insbesondere gewerblich organisierte Tochtergesellschaften der öffentlichen Hand und hier insbesondere im Krankenhausbereich oder im öffentlichen Nahverkehr. So zählen zu unseren Prüfungsmandaten hier zahlreiche bekannte Krankenhäuser der öffentlichen Hand oder Gesellschaften des ÖPNV in der Region.

Darüber hinaus kommt es selbstverständlich auch zu Prüfungen von Betrieben gewerblicher Art (BgA) oder Anstalten öffentlichen Rechtes (AöR).

Selbstverständlich berücksichtigen wir bei unserer Prüfung auch die speziellen Anforderungen, die an solche Unternehmungen von Gesetzes wegen gestellt werden. So ist eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG oder auch die Prüfung der Rechnungslegung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nach KHBV bzw. PBV selbstverständlich Teil unseres Leistungsspektrums.

Ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit erfolgt auch im Rahmen der prüfungsnahen Beratung. Teil dieser Tätigkeit ist die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, aber auch die Betreuung von Umstrukturierungen von Gesellschaften der öffentlichen Hand genauso wie die Prüfung bzw. die prüferische Durchsicht spezieller Abrechnung- und Umlagesysteme.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.